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LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26.11.2010 - 5 AS 1880/10
Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung; Erfordernis der Zusicherung beim Umzug junger Erwachsener unter 25 Jahren
§ 22 Abs. 2a S. 1 SGB II findet bereits seinem Wortlaut nach nicht nur auf den im Zusammenhang mit dem Auszug aus dem elterlichen Heim erfolgenden erstmaligen Bezug einer eigenen Wohnung Anwendung, sondern auf jeden Unterkunfts- bzw. Wohnungswechsel eines unter 25-jährigen Hilfebedürftigen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
SGB II § 22 Abs. 2a S. 1
,
SGB II § 22 Abs. 2a S. 2 Nr. 3
Vorinstanzen: SG Cottbus 29.09.2010 S 23 AS 1626/10 ER
Die Beschwerden des Antragstellers gegen die Zurückweisung seines Antrags auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes und die Ablehnung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe durch den Beschluss des Sozialgerichts Cottbus vom 29. September 2010 werden zurückgewiesen.
Die Beteiligten haben einander auch für das Beschwerdeverfahren keine Kosten zu erstatten.

Entscheidungstext anzeigen: