Gericht
Sozialgerichtsbarkeit (38838)
Verfassungsgerichtsbarkeit (83)
Verwaltungsgerichtsbarkeit (1210)
Gerichte der EU (6)
Ordentliche Gerichtsbarkeit (1013)
Arbeitsgerichtsbarkeit (137)
Finanzgerichtsbarkeit (87)

Datum
2022 (1459)
2021 (2495)
2020 (2120)
2019 (2531)
2018 (2333)
2017 (2639)
2016 (2936)
2015 (4224)
2014 (2921)
2013 (1392)
mehr...
LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 02.06.2010 - 5 AS 557/10
Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung; Übernahme von Mietschulden im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes
Lässt der Hilfebedürftige trotz ausreichender ihm zur Verfügung stehender Mittel seit Antragstellung auf Übernahme der Mietschulden im Wege einer einstweiligen Anordnung bei Gericht erneut Mietschulden entstehen und kann die Behörde dies nicht durch direkte Überweisung an den Vermieter vermeiden, weil sie nur einen Zuschuss nach § 22 Abs. 7 SGB II zahlt, so ist die Übernahme von Mietschulden nach § 22 Abs. 5 SGB II nicht gerechtfertigt. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
SGB II § 22 Abs. 4
,
SGB II § 22 Abs. 5 S. 1
,
SGB II § 22 Abs. 5 S. 2
,
SGB II § 22 Abs. 5 S. 4
,
SGB II § 22 Abs. 7
Vorinstanzen: SG Berlin 09.02.2010 S 171 AS 478/10 ER
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Berlin vom 9. Februar 2010 wird zurückgewiesen.
Die Beteiligten haben einander auch für das Beschwerdeverfahren keine Kosten zu erstatten.
Der Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird abgelehnt.

Entscheidungstext anzeigen: