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LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19.07.2012 - 5 AS 575/09
Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Aufrechnung mit zu Unrecht erhaltenen Sozialhilfeleistungen
§ 65 e Satz 2 SGB 2 beschränkt die Möglichkeit der Aufrechnung in der Vergangenheit überzahlter Sozialhilfeleistungen auf die ersten zwei Jahre der Leistungserbringung nach dem SGB 2. Bei ununterbrochenem Leistungsbezug seit Inkrafttreten des SGB 2 durfte daher nach Ablauf des Jahres 2006 keine Aufrechnung mehr erfolgen.
§ 65e S. 2 SGB II beschränkt die Möglichkeit der Aufrechnung in der Vergangenheit überzahlter Sozialhilfeleistungen auf die ersten zwei Jahre der Leistungserbringung nach dem SGB II. Bei ununterbrochenem Leistungsbezug seit Inkrafttreten des SGB II durfte daher nach Ablauf des Jahres 2006 keine Aufrechnung mehr erfolgen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
SGB II § 65e S. 2
Vorinstanzen: SG Berlin 20.02.2009 S 158 AS 28454/08
Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 20. Februar 2009 wird zurückgewiesen.
Der Beklagte hat dem Kläger auch die im Berufungsverfahren entstandenen Kosten zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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