LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10.07.2007 - 5 B 410/07
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitssuchende, Beurteilung der Hilfebedürftigkeit, Herbeiführung durch Erwerb einer Eigentumswohnung
Die Beurteilung der Hilfebedürftigkeit nach den §§ 7 Abs. 1 Nr. 3, 9 SGB II hat grundsätzlich gegenwartsbezogen zu erfolgen.
Sie ist auch unabhängig von den Gründen ihres Entstehens, so dass auch eine schuldhaft herbeigeführte Hilfebedürftigkeit den
Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II nicht ausschließt (hier: Erwerb einer Eigentumswohnung aus eigenen Mitteln mit später
entstandener Hilfebedürftigkeit). [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: SGB II § 12 Abs. 2 Nr. 1 § 34 Abs. 1 § 7 Abs. 1 § 7 Abs. 9
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Vorinstanzen: SG Berlin 30.01.2007 S 18 AS 11884/06 ER