LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19.02.2008 - 7 B 106/07
Widerrufs der Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von koloskopischen Leistungen wegen fehlender Bilddokumentation
Die Bilddokumentation der Koloskopie-Vereinbarung ist nach dem einheitlichen Bewertungsmaßstabes für vertragsärztliche Leistungen
(EBM-Ä) schon für die vollständige Erbringung der koloskopischer Leistungen durch Foto-/Videoaufnahmen zu führen. Die Foto-/Videoaufnahmen
müssen selbst, ohne weitere Hilfsmittel, die Identifikation des Patienten und des Untersuchungszeitpunktes ermöglichen, um
eine ausreichende Grundlage für weitere diagnostische oder therapeutische Maßnahmen darzustellen. Fehlen auf den Foto-/Videoaufnahmen
Angaben zum Patienten und zum Untersuchungszeitpunkt, ist die Koloskopie nicht ordnungsgemäß erbracht worden und kann zum
Fachkundenachweis nicht verwendet werden. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: Koloskopie-Vb
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Vorinstanzen: SG Berlin 07.05.2007 S 79 KA 278/06 ER