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LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 09.01.2014 - 13 SB 121/11
Erhebliche Gehbehinderung Psychisches Leiden ohne Auswirkung auf die Bwegungsfähigkeit bzw. das Orientierungsvermögen genügt nicht zur Feststellung des Merkzeichens "G"
Die Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr wegen angeblich unsicherem Gang bzw. Schwindelgefühlen ist nicht anzunehmen, soweit keine Störungen der Orientierungsfähigkeit, die zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit führen, festzustellen sind.
Normenkette:
SGB IX § 145 Abs. 1 S. 1
Vorinstanzen: SG Berlin 10.06.2011 S 181 SB 2370/09
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 10. Juni 2011 wird zurückgewiesen.
Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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