LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23.10.2007 - 13 VS 1016/05
Anerkennung einer posttraumatischen Belastungsstörung als Wehrdienstbeschädigung
Die Anerkennung einer psychischen Störung als Schädigungsfolge erfordert auch im Versorgungsrecht eine exakte Diagnose nach
einem der internationalen Diagnosesysteme. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Fundstellen: NVwZ-RR 2008, 332
Normenkette: SVG § 81 Abs. 1
Vorinstanzen: SG Berlin 20.10.2005 S 45 VS 53/02