Gericht
Sozialgerichtsbarkeit (38838)
Verfassungsgerichtsbarkeit (83)
Verwaltungsgerichtsbarkeit (1210)
Gerichte der EU (6)
Ordentliche Gerichtsbarkeit (1013)
Arbeitsgerichtsbarkeit (137)
Finanzgerichtsbarkeit (87)

Datum
2022 (1459)
2021 (2495)
2020 (2120)
2019 (2531)
2018 (2333)
2017 (2639)
2016 (2936)
2015 (4224)
2014 (2921)
2013 (1392)
mehr...
LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 05.05.2015 - 18 AL 276/14
Erstattung eines Eingliederungszuschusses nach Lohnfortzahlung im Krankheitsfall Subjektiver Fahrlässigkeitsmaßstab Mögliche Klageänderung und Sachurteilsvoraussetzungen
1. Ein aus öffentlichen Mitteln gezahlter Zuschuss zum Arbeitsentgelt entfällt, soweit Arbeitsentgelt letztlich von der Krankenkasse aus Gründen der Entlastung von Unternehmen mit geringer Mitarbeiterzahl übernommen wird.
2. Ansonsten würde der Arbeitgeber im Falle der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall aufgrund dieser Risikovorsorge nicht nur von seinen Lohnkosten entlastet, sondern könnte mit öffentlichen Mitteln einen wettbewerbswidrigen Überschuss erzielen.
3. Auch für eine mögliche Klageänderung müssen die übrigen Sachurteilsvoraussetzungen vollständig vorliegen.
Normenkette:
SGB X § 48 Abs. 1
,
SGB X § 50
,
Vorinstanzen: SG Potsdam 27.08.2014 S 6 AL 296/11
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Potsdam vom 27. August 2014 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.

Entscheidungstext anzeigen: