LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.01.2009 - 27 P 3/08
Finanzierung von Pflegeeinrichtungen, Berechnung betriebsnotwendiger Investitionsaufwendungen, Zustimmung zur gesonderten
Berechnung der betriebsnotwendigen Investitionsaufwendungen für vollstationäre und Kurzzeitpflegeplätze, jährliche Absetzung
für Abnutzung in Höhe von 4% der Anschaffungs- und Herstellungskosten
Auch wenn sich die Abschreibungssätze nicht bereits unmittelbar aus dem Wortlaut des § 2 Abs. 1 S. 2 der Investitionsumlage-Berechnungsverordnung
(InvUmlBV) ergeben, so drängt bereits der Wortlaut für die Frage der betriebsüblichen Nutzungsdauer eine Heranziehung der
in §
7 Abs.
4 EStG enthaltenen steuerrechtlichen Maßstäbe auf. Denn der Verordnungsgeber zieht selbst - unter Zugrundelegung des dem besonderen
Sprachgebrauch der Verordnung und dem allgemeinen juristischen Sprachgebrauch zu entnehmenden Wortsinns - mit seiner Begriffswahl
in § 2 Abs. 1 InvUmlBV ausdrücklich ein steuerrechtliches Institut heran. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: ,
InvUmlBV § 2 Abs. 1 S. 2
,
Vorinstanzen: SG Berlin 27.06.2003 S 75 P 35/03