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LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10.01.2017 - 2 SF 248/16
Entschädigung nach dem JVEG wegen der Teilnahme an einem Gerichtstermin Verdienstausfall bei Selbständigen
1. Die Anforderungen an die Feststellung eines Verdienstausfalls bei Selbständigen sind nicht zu überspannen.
2. Eine Entschädigung für Verdienstausfall ist daher immer zu gewähren, wenn Lebensstellung und ausgeübte Erwerbstätigkeit die Vermutung rechtfertigen, dass überhaupt etwas versäumt wird.
Normenkette:
JVEG § 5
,
JVEG § 20
,
JVEG § 22
,
SGG § 191
Die Entschädigung für die Wahrnehmung des Termins am 20. Juli 2016 wird auf 134,00 Euro festgestellt.

Entscheidungstext anzeigen: