Gericht
Sozialgerichtsbarkeit (38838)
Verfassungsgerichtsbarkeit (83)
Verwaltungsgerichtsbarkeit (1210)
Gerichte der EU (6)
Ordentliche Gerichtsbarkeit (1013)
Arbeitsgerichtsbarkeit (137)
Finanzgerichtsbarkeit (87)

Datum
2022 (1459)
2021 (2495)
2020 (2120)
2019 (2531)
2018 (2333)
2017 (2639)
2016 (2936)
2015 (4224)
2014 (2921)
2013 (1392)
mehr...
LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 04.09.2014 - 2 U 242/12
Kein Wegeunfall im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung beim Abweichen vom direkten Weg zur Arbeit zwecks Betanken des Pkw an einer Tankstelle
1. Auch ein Unfall bereits beim Abbiegen mit dem PKW weg vom direkten Weg zur Arbeit mit verkehrsbedingtem Anhalten steht nicht mehr als Wegeunfall unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.
2. Denn das hier erst noch beabsichtigte Tanken ist eine rein privatwirtschaftliche Handlung und zählt nicht mehr zum einbezogenen Schutzbereich der Wegeunfallversicherung.
Normenkette: ,
SGB VII § 8 Abs. 1
,
SGB VII § 8 Abs. 2 Nr. 1
Vorinstanzen: SG Berlin 13.11.2012 S 163 U 661/11
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 13. November 2012 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Kosten haben die Beteiligten einander nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.

Entscheidungstext anzeigen: