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LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 03.12.2008 - 7 KA 21/05
Berechnung des Gegenstandswerts der anwaltlichen Tätigkeit in vertragsärztlichen Zulassungsverfahren
In vertragsärztlichen Zulassungs- und Ermächtigungsverfahren ist der Gegenstandswert grundsätzlich auf der Grundlage der Einnahmen zu errechnen, die in einem Zeitraum von drei Jahren hätten erzielt werden können, abzüglich des Praxiskostenanteils. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
GKG § 13 Abs. 1
,
SGB X § 63 Abs. 3 S. 1
Vorinstanzen: Berlin - S 71 KA 316/03 - 4.5.2005
Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 4. Mai 2005 aufgehoben.
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger hat die Kosten des gesamten Verfahrens zu tragen. Außergerichtliche Kosten der Beigeladenen sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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