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LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.11.2012 - 7 KA 4/11
Vergütung von Notfallleistungen in der vertragsärztlichen Versorgung; Beiladung der an der Normsetzung des EBM Beteiligten im sozialgerichtlichen Verfahren
1. Der normative Gestaltungsspielraum einer KV im Zusammenhang mit Änderungen des EBM (hier: Erhöhung der Punktzahlen für Leistungen im Notfalldienst) ist dann überschritten, wenn eine in Reaktion hierauf vorgenommene Änderung der Honorarverteilung (hier: Reduzierung des Punktwerts für Leistungen im Notfalldienst) einzig darauf gerichtet ist, die Änderung des EBM ins Leere laufen zu lassen.
2. Notfallleistungen müssen für Vertragsärzte und Krankenhäuser grundsätzlich gleich - sowohl hinsichtlich Punktzahl als auch Punktwert - vergütet werden.
Normenkette:
EBM-Ä (2005)
,
GG Art. 3 Abs. 1
,
SGB V § 85 Abs. 1 S. 1
,
SGB V § 85 Abs. 4
,
SGG § 75 Abs. 1
Vorinstanzen: SG Berlin 24.11.2010 S 79 KA 228/08
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 24. November 2010 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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