Gericht
Sozialgerichtsbarkeit (38838)
Verfassungsgerichtsbarkeit (83)
Verwaltungsgerichtsbarkeit (1210)
Gerichte der EU (6)
Ordentliche Gerichtsbarkeit (1013)
Arbeitsgerichtsbarkeit (137)
Finanzgerichtsbarkeit (87)

Datum
2022 (1459)
2021 (2495)
2020 (2120)
2019 (2531)
2018 (2333)
2017 (2639)
2016 (2936)
2015 (4224)
2014 (2921)
2013 (1392)
mehr...
LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26.09.2012 - 7 KA 60/10
Auskunftspflicht von Vertragsärzten in der vertragsärztlichen Versorgung gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung über Selektivverträge
1. Eine Kassen(zahn)ärztliche Vereinigung darf in ihre Satzung eine Regelung aufnehmen, derzufolge die an der vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung teilnehmenden Leistungserbringer verpflichtet sind, der Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigung auf Verlangen die von ihnen mit den Krankenkassen geschlossenen Verträge (z.B. die sog. Selektivverträge) vorzulegen.
2. Hält ein Gericht eine von der Aufsichtsbehörde insgesamt beanstandete Satzungsänderung einer Selbstverwaltungskörperschaft für teilweise rechtmäßig, darf es die Aufsichtsbehörde nur dann zu einer Teilgenehmigung verpflichten, wenn es sich um einen sachlich sinnvoll abtrennbaren Teil handelt und nicht in die Selbstverwaltungskompetenz der Körperschaft eingegriffen wird.
Normenkette: , ,
SGB V § 64b
, ,
SGB V § 73b
,
SGB V § 73c
, ,
SGB V § 81 Abs. 1 S. 2
,
SGB V §§ 140aff
,
SGG § 54 Abs. 1 S. 1
,
SGG § 54 Abs. 3
Vorinstanzen: SG Berlin 30.06.2010 S 79 KA 7/06
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 30. Juni 2010 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin und die Beklagte tragen die Kosten des Rechtsstreits jeweils zu ½.
Die Revision wird zugelassen.

Entscheidungstext anzeigen: