Gericht
Sozialgerichtsbarkeit (38838)
Verfassungsgerichtsbarkeit (83)
Verwaltungsgerichtsbarkeit (1210)
Gerichte der EU (6)
Ordentliche Gerichtsbarkeit (1013)
Arbeitsgerichtsbarkeit (137)
Finanzgerichtsbarkeit (87)

Datum
2022 (1459)
2021 (2495)
2020 (2120)
2019 (2531)
2018 (2333)
2017 (2639)
2016 (2936)
2015 (4224)
2014 (2921)
2013 (1392)
mehr...
LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.12.2016 - 9 KR 213/13
Arzneimittelrecht Insulinpräparat Huminsulin® Abschlagspflicht Leistungsbeziehung zwischen Krankenkassen und pharmazeutischen Unternehmern Teleologische Reduktion
1. Eine unmittelbare Leistungsbeziehung zwischen den Krankenkassen und den pharmazeutischen Unternehmern besteht bei der Abwicklung der Abschläge nach § 130a SGB V nicht.
2. Vielmehr erfolgt die Abwicklung in den beiden Leistungsbeziehungen Krankenkasse/Apotheker und Apotheker/pharmazeutischer Unternehmer.
3. Nachteil dieser gesetzlichen Konstruktion ist, dass es zwischen pharmazeutischen Unternehmen und Krankenkassen keine direkte Ebene gibt, auf welcher der Streit über das Bestehen einer Abschlagspflicht nach § 130a SGB V ausgetragen werden kann.
4. Eine teleologische Reduktion der in § 130a Abs. 3b Satz 1 SGB V enthaltenen Regelung ist dem Senat verschlossen; die Befugnis zur Korrektur des Wortlauts einer Vorschrift steht den Gerichten unter anderem dann zu, wenn die Vorschrift nach ihrem Normtext Sachverhalte erfasst, die sie nach dem erkennbaren Willen des Gesetzgebers nicht erfassen soll.
5. In einem solchen Fall ist eine zu weit gefasste Regelung im Wege der teleologischen Reduktion auf den ihr nach Sinn und Zweck zugedachten Anwendungsbereich zurückzuführen.
Normenkette:
SGB V § 130a Abs. 3b S. 1
Vorinstanzen: SG Berlin 31.05.2013 S 81 KR 1980/10
Die Berufungen der Klägerinnen gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 31. Mai 2013 werden zurückgewiesen.
Die Klägerinnen tragen die Kosten des Rechtsstreits jeweils zur Hälfte.
Die Revision wird zugelassen.

Entscheidungstext anzeigen: