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LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15.01.2021 - 9 KR 439/17
Versicherungspflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung Tätigkeit als Betriebsleiter Kostenrechtlich Privilegierter Hauptbeteiligter Subjektive Klagehäufung mit einem nicht Kostenprivilegierten
1. Ein Betriebsleiter nach § 7 Abs 1 HwO ist im Sinne von § 7 Abs 1 SGB IV in den Betrieb eingegliedert, weil leitende Tätigkeiten innerhalb eines Unternehmens generell nur bei einer Integration in die fremde Betriebsorganisation möglich sind.
2. Ist bei einem Streit mit einheitlichem Streitgegenstand in einer Instanz ein kostenrechtlich Privilegierter Hauptbeteiligter (Kläger oder Beklagter), greift - auch bei subjektiver Klagehäufung mit einem nicht Kostenprivilegierten - die Regelung für Kostenprivilegierte ein (vgl BSG vom 26.9.2006 - B 1 KR 1/06 R = BSGE 97, 112 = SozR 4-2500 § 31 Nr 5).
Normenkette:
SGG § 153 Abs. 2
Vorinstanzen: SG Potsdam 08.09.2017 S 7 KR 159/13
Tenor
Die Berufungen gegen die Urteile des Sozialgerichts Potsdam vom 8. September 2017 werden zurückgewiesen.
Im Berufungsverfahren entstandene außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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