LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19.11.2007 - 9 KR 71/05
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung im sozialgerichtlichen Verfahren, Verletzung der Amtsermittlungspflicht,
Übergehung eines Beweisantrages
Für §
144 Abs.
2 Nr.
3 SGG ist grundsätzlich davon auszugehen, dass sich die Beweisanträge erledigt haben, wenn ein Prozessbevollmächtigter eines Klägers
in der mündlichen Verhandlung an den zuvor angekündigten Beweisanträgen nicht festgehalten hat. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Berlin 01.02.2005 S 87 KR 2947/01