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LSG Chemnitz, Urteil vom 06.12.2012 - 3 AS 720/10
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Vorliegen einer Bedarfsgemeinschaft nach der Trennung von Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft unter Beibehaltung der gemeinsamen Wohnung; Entscheidungserhebliche Verwertbarkeit eines Manipulationsverdachts
1. Die zu § 1567 Abs. 1 BGB ergangene Rechtsprechung kann für eine behauptete Trennung in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft herangezogen werden.
2. Die Feststellung einer Bedarfsgemeinschaft im Sinne von § 7 Abs. 3 Nr. 3 Buchst. c SGB II kann nicht auf bloße Vermutungen gestützt werden. Um einen Manipulationsverdacht entscheidungserheblich verwertbar zu machen, bedarf es der Dokumentation, auf welche Tatsachen der Verdacht gestützt wird. Außerdem ist es für das weitere Verfahren hilfreich, wenn zeitnah, möglichst wenn der Verdacht entsteht, dem Betroffenen der Verdacht vorgehalten und seine Reaktion hierauf dokumentiert wird. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
BGB § 1567 Abs. 1 S. 1 und S. 2
,
SGB II § 7 Abs. 3 Nr. 3 Buchst. a und Nr. 3 Buchst. c
,
SGB II § 7 Abs. 3a
Vorinstanzen: SG Chemnitz 12.10.2010 S 6 AS 3824/10
I. Auf die Berufung des Beklagten wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Chemnitz vom 12. Oktober 2010 unter Ziffer 1 und 2 geändert und neu gefasst: Der Bescheid der ARGE Annaberg vom 7. April 2010 und der Widerspruchsbescheid vom 18. Oktober 2010 werden aufgehoben. Der Beklagte wird verurteilt, dem Kläger Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II für Februar 2010 in Höhe von 518,74 EUR, für März 2010 in Höhe von 500,85 EUR, für April 2010 in Höhe von 534,35, für Mai 2010 in Höhe von 512,70 EUR, für Juni 2010 in Höhe von 534,53 EUR und für Juli 2010 in Höhe von 536,19 EUR zu zahlen. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
II. Der Beklagte hat dem Kläger seine notwendigen außergerichtlichen Kosten auch im Berufungsverfahren zu erstatten.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.

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