LSG Chemnitz, Beschluss vom 16.02.2005 - 3 B 64/04
Kostenfestsetzung im sozialgerichtlichen Verfahren, Festsetzung eines Streitwertes bei Rechtsstreitigkeiten mit privaten Arbeitsvermittlern
Nicht zu den Leistungsempfängern nach §
183 SGG zählen private Arbeitsvermittler, die die Auszahlung eines dem Arbeitslosen erteilten Vermittlungsgutscheines begehren. Die
Streitwertfestsetzung richtet sich bei diesen Rechtsstreitigkeiten nach §
197a SGG. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Dresden 03.03.2004 S 17 AL 902/03