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LSG Chemnitz, Urteil vom 30.10.2012 - 5 RS 48/12
Feststellung weiterer Entgelte für Zeiten der zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz in der ehemaligen DDR in Form jährlicher Jahresendprämien im VE Kombinat Aufbereitung tierischer Rohstoffe und Pelztierproduktion Leipzig
1. Beim VE Kombinat Aufbereitung tierischer Rohstoffe und Pelztierproduktion Leipzig handelte es sich weder um einen Massenproduktionsbetrieb, noch um einen gleichgestellten Betrieb.
2. Volkseigene Kombinate sind andere Rechtssubjekte als Vereinigungen volkseigener Betriebe und können diesen nicht gleich gestellt werden. Vom versorgungsrechtlichen Sprachgebrauch zu Zeiten der DDR wurden volkseigene Kombinate nicht als gleichgestellte Betriebe erfasst.
1. Beim VE Kombinat Aufbereitung tierischer Rohstoffe und Pelztierproduktion Leipzig handelte es sich weder um einen Massenproduktionsbetrieb, noch um einen gleichgestellten Betrieb.
2. Volkseigene Kombinate sind andere Rechtssubjekte als Vereinigungen volkseigener Betriebe und können diesen nicht gleich gestellt werden. Vom versorgungsrechtlichen Sprachgebrauch zu Zeiten der DDR wurden volkseigene Kombinate nicht als gleichgestellte Betriebe erfasst. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
AAÜG § 1 Abs. 1
,
AAÜG Anl. 1
,
Einigungsvertrag
,
GG Art. 3
Vorinstanzen: SG Leipzig 14.12.2011 S 27 RS 897/11
I. Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Leipzig vom 14. Dezember 2011 wird zurückgewiesen.
II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.

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