LSG Chemnitz, Urteil vom 09.02.2007 - 7 RJ 108/03
Berücksichtigung französischer Beitragszeiten als Wartezeit
Zur Anrechnung von Ausbildungszeiten als Beitragszeiten zur Erfüllung der Wartezeit ist auf die tatsächlich zurückgelegten
Zeiten einer versicherungspflichtigen Beschäftigung und nicht auf die vom französischen Versicherungsträger bescheinigten
Trimester abzustellen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: EWGV 1408/71 Art. 45 Abs. 1
,
Vorinstanzen: SG Saarbrücken 10.07.2002 S 14 RJ 13/00