LSG Chemnitz, Urteil vom 23.01.2008 - 1 KR 44/07
Höhe des Krankengeldes für einen freiwillig versicherten selbstständigen Erwerbstätigen, Ermittlung des Regelentgelts außerhalb
des Einkommensteuerfestsetzungsverfahrens
Bei der Berechnung des Krankengeldes für einen in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versicherten selbständigen
Erwerbstätigen, der nur den Mindestbeitrag zahlt, ist das Regelentgelt im laufenden Kalenderjahr, in dem die Arbeitsunfähigkeit
eingetreten ist und für das noch kein Einkommensteuerbescheid vorliegt, nicht nach anderen Verfahren und außerhalb des Einkommensteuerfestsetzungsverfahrens
zu ermitteln, wenn der behauptete Gewinn höher als die Beitragsbemessungsgrundlage ist. Dabei besteht auch kein Anspruch auf
Krankengeld mindestens in Höhe des Regelentgelts, das der Mindestbeitragsbemessungsgrundlage entspricht. [Amtlich veröffentlichte
Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Dresden 02.02.2007 S 18 KR 282/06