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LSG Hamburg, Beschluss vom 29.07.2014 - 3 R 108/13
Beschwerde gegen eine Streitwertfestsetzung Statusfestsetzungsverfahren Vervielfältigung des Regelstreitwertes
1. Die gesetzlichen Regelungen bieten keine Grundlage dafür, den Regelstreitwert wegen der Länge des Zeitraums zu vervielfältigen, für den der versicherungsrechtliche Status des Beteiligten umstritten ist, wenn die wirtschaftliche Bedeutung in diesem Zeitraum nicht beziffert werden kann.
2. Dieser Auffassung haben sich verschiedene Landessozialgerichte angeschlossen.
3. Einer konkreten Berechnung im Einzelfall vermag der Senat in seiner ständigen Rechtsprechung nicht näher zu treten.
Normenkette:
GKG § 52 Abs. 1
Vorinstanzen: SG Hamburg 31.07.2013 S 9 R 565/11
Die Beschwerde des Bevollmächtigten des Klägers zu 1) gegen die Streitwertfestsetzung des Sozialgerichts Hamburg im Urteil vom 31. Juli 2013 wird zurückgewiesen.

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