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LSG Hamburg, Urteil vom 17.01.2017 - 3 R 28/15
Altersrente Einstufung in eine höhere Qualifikationsstufe Bewertung einer Wehrdienstzeit Verfassungskonformität der Absenkung nach § 22 Abs. 4 FRG
1. Die Absenkung nach § 22 Abs. 4 FRG ist verfassungsgemäß; dass die entsprechende Rentenkürzung selbst weder gegen Art. 14 Abs. 1 GG noch gegen Art. 3 GG verstößt, hat das BVerfG in seinem Beschluss vom 13. Juni 2006, dem sich das Berufungsgericht anschließt, näher ausgeführt.
2. Mit Nichtannahmebeschluss vom 15. Juli 2010 (1 BvR 1201/10) hat das BVerfG darüber hinaus entschieden, dass auch die Übergangsregelung des Art. 6 § 4c Abs. 2 FANG in der Fassung vom 20.04.2007 sowohl mit dem Vertrauensschutzgrundsatz (Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG) als auch mit Art. 14 Abs. 1 GG vereinbar ist. Auch dem schließt sich der erkennende Senat vollumfänglich an.
Normenkette:
FRG § 22 Abs. 4
,
GG Art. 14 Abs. 1
,
GG Art. 3
,
FANG i.d.F. v. 20.04.2007 Art. 6 § 4c Abs. 2
,
GG Art. 2 Abs. 1
,
GG Art. 20 Abs. 3
Vorinstanzen: SG Hamburg S 10 R 263/10
Die Berufung wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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