LSG Hamburg, Beschluss vom 07.09.2007 - 4 B 355/07
Voraussetzungen der "hinreichenden Erfolgsaussicht" iS von § 114 ZPO im sozialgerichtlichen Verfahren, Anwendbarkeit des § 44 SGB X im Leistungsrecht der Sozialhilfe nach BSHG
1. Beim Kriterium der hinreichenden Erfolgsaussicht iS von §
114 ZPO kommt das Prinzip einer wahrscheinlichkeitsgewichteten Abwägung zum Tragen, welches mit dem in der Spiel- und Entscheidungstheorie
so genannten Prinzip der Maximierung der Nutzenerwartung (Bayes- oder Bernoulli-Prinzip) übereinstimmt und sich als grundsätzlich
geeignetes Modell der Entscheidung unter Ungewissheit erwiesen hat, indem es von der allgemeinen anthropologischen Voraussetzung
ausgeht, dass die im Rahmen menschlichen Handelns gebildeten Präferenzen eine Optimierung des Handlungsergebnisses zum Ziel
haben.
2. Gemäß §
37 S.
SGB I ist 44 SGB X auf das Leistungsrecht der Sozialhilfe nach dem BSHG nicht anwendbar. Daran dürfte sich auch nach den ab 1.1.2005 geltenden Vorschriften des Sozialgesetzbuchs nichts geändert
haben. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: ,
SGB X § 44 Abs. 1
,
SGB XII § 82 Abs. 1 § 90 Abs. 1
,
,
Vorinstanzen: SG Hamburg 19.07.2007 S 51 SO 369/06