LSG Hamburg, Urteil vom 01.02.2007 - 6 R 93/06
Überprüfung nach § 44 SGB X nach Klagerücknahme und Teilanerkenntnis im sozialgerichtlichen Verfahren
§ 44 SGB X findet keine Anwendung, wenn ein Rechtsstreit durch angenommenes Teilanerkenntnis und Klagerücknahme im Übrigen erledigt
wurde. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: ,
SGB X § 44 Abs. 1 S. 1
,
Vorinstanzen: SG Hamburg 23.02.2006 S 11 RJ 325/04