LSG Hamburg, Urteil vom 24.01.2007 - 1 KR 19/06
Kostenerstattung der Krankenversicherung für häusliche Krankenpflege bei vertragslosem Zustand, Wertersatz über zivilrechtliches
Bereicherungsrecht
1. Nach dem Willen des Gesetzgebers sollen die Krankenkassen über die Preise und deren Abrechnung Verträge mit den Leistungserbringern
abschließen (§
132a Abs.
2 SGB V). Kommen solche Verträge nicht zustande, liegt ein vertragsloser Zustand vor, der nicht schlicht dadurch überbrückt werden
kann, dass Leistungen der häuslichen Krankenpflege erbracht, abgerechnet und vergütet werden, so als ob das Vertragsverhältnis
fortbestünde.
2. Der Grundsatz der aufgedrängten Bereicherung steht einem Anspruch auf Wertersatz für vertragslos erbrachte Leistungen über
das zivilrechtliche Bereicherungsrecht entgegen, wenn ein Interesse der Krankenkasse an den vom Pflegedienst erbrachten Leistungen
nicht bestand. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Fundstellen: NZS 2007, 660
Vorinstanzen: SG Hamburg 26.05.2006 S 23 KR 1276/02