LSG Hamburg, Urteil vom 20.04.2005 - 1 KR 90/03
Zulässigkeit einer Untätigkeitsklage gegen eine Mitteilung der Krankenkasse an den Leistungserbringer
Die Mitteilung der Krankenkasse an den Leistungserbringer iS von §
126 SGB V über die Nichtübernahme der Kosten für ein bestimmtes, dem Versicherten vom Leistungsträger zur Verfügung gestellten Hilfsmittels
wegen des Angebots kostengünstiger vergleichbarer Hilfsmittel ist kein rechtsbehelfsfähiger Verwaltungsakt, gegen den der
Leistungserbringer Widerspruch einlegen könnte. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: SGB X § 31
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Vorinstanzen: SG Hamburg 02.06.2003 S 22 KR 1835/02