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LSG Hamburg, Beschluss vom 25.07.2012 - 2 AL 67/08
Aufhebung der Bewilligung von Arbeitslosenhilfe Verschwiegene Ausübung einer selbständigen Tätigkeit Bestimmtheit eines Bescheides Widerspruchsfreier Verfügungssatz
1. Das Bestimmtheitserfordernis ist eine materielle Rechtmäßigkeitsvoraussetzung für einen Rückforderungsbescheid.
2. Ein Verfügungssatz muss widerspruchsfrei sein und für den Empfänger erkennen lassen, was die Behörde von ihm begehrt.
Normenkette:
SGB X § 33 Abs. 1
Vorinstanzen: SG Hamburg S 13 AL 1151/04
1. Die Berufung wird zurückgewiesen.
2. Die Beklagte hat dem Kläger 20 % von dessen notwendigen außergerichtlichen Kosten im Vor- und im Klageverfahren zu erstatten; im Berufungsverfahren sind außergerichtliche Kosten nicht zu erstatten.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.

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