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LSG Hamburg, Urteil vom 23.05.2018 - 2 U 36/17
Feststellung einer Berufskrankheit Haftungsbegründende Kausalität Anforderungen an den Beweismaßstab
1. Nach ständiger Rechtsprechung ist für die Feststellung einer Listen-BK erforderlich, dass die Verrichtung einer grundsätzlich versicherten Tätigkeit zu Einwirkungen von Belastungen, Schadstoffen oder ähnlichem auf den Körper geführt hat und diese Einwirkungen eine Krankheit verursacht haben.
2. Die "versicherte Tätigkeit", die "Verrichtung", die "Einwirkungen" und die "Krankheit" müssen im Sinne des Vollbeweises - mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit - vorliegen.
Normenkette:
SGB VII § 9 Abs. 1 S. 1
Vorinstanzen: SG Hamburg S 40 U 33/15
1. Die Berufung wird zurückgewiesen.
2. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.

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