LSG Hamburg, Urteil vom 24.03.2021 - 2 U 39/20
Voraussetzungen der Gewährung von Hinterbliebenenrente nach bei dem verstorbenen Versicherten anerkannter Berufskrankheit
Normenkette:
§ 63 Abs 1 SGB VII
,
Vorinstanzen: SG Hamburg S 36 U 169/19
Tenor
Die Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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