Gericht
Sozialgerichtsbarkeit (38838)
Verfassungsgerichtsbarkeit (83)
Verwaltungsgerichtsbarkeit (1210)
Gerichte der EU (6)
Ordentliche Gerichtsbarkeit (1013)
Arbeitsgerichtsbarkeit (137)
Finanzgerichtsbarkeit (87)

Datum
2022 (1459)
2021 (2495)
2020 (2120)
2019 (2531)
2018 (2333)
2017 (2639)
2016 (2936)
2015 (4224)
2014 (2921)
2013 (1392)
mehr...
LSG Hamburg, Urteil vom 30.08.2018 - 4 SO 41/17 Entwurf
Kosten für stationäre Krankenhausbehandlung Voraussetzungen eines Nothelferanspruchs Begriff des sozialhilferechtlichen Eilfalls
1. Für den Nothelferanspruch ist zunächst ein medizinischer Eilfall im Sinne von unaufschiebbarer Notwendigkeit einer Krankenbehandlung notwendig.
2. Der Anspruch des Nothelfers setzt neben dem medizinischen auch den Eilfall im sozialhilferechtlichen Sinne voraus, der nur dann vorliegt, wenn eine rechtzeitige Leistung des Sozialhilfeträgers objektiv nicht zu erlangen ist.
3. Reicht hingegen die Zeit zur Unterrichtung des zuständigen Sozialhilfeträgers, ist kein Eilfall gegeben.
Normenkette:
SGB XII § 25
Vorinstanzen: SG Hamburg S 28 SO 480/13
Die Berufung wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.

Entscheidungstext anzeigen: