Gericht
Sozialgerichtsbarkeit (38838)
Verfassungsgerichtsbarkeit (83)
Verwaltungsgerichtsbarkeit (1210)
Gerichte der EU (6)
Ordentliche Gerichtsbarkeit (1013)
Arbeitsgerichtsbarkeit (137)
Finanzgerichtsbarkeit (87)

Datum
2022 (1459)
2021 (2495)
2020 (2120)
2019 (2531)
2018 (2333)
2017 (2639)
2016 (2936)
2015 (4224)
2014 (2921)
2013 (1392)
mehr...
LSG Hessen, Urteil vom 26.10.2012 - 5 R 111/12
Gesetzliche Rentenversicherung Beitragszuschuss zur privaten Krankenversicherung Wesentliche Änderung der Verhältnisse durch Eintritt gesetzlicher Krankenversicherungspflicht Keine Exkulpation mit Hinweis auf geschäftliche Unerfahrenheit
1. Soweit nach Bewilligung eines Zuschuss zur privaten Krankenversicherung bei einer Hinterbliebenenrente anschließend die gesetzliche Versicherungspflicht in der Krankenversicherung eintritt, ist der Leistungsempfänger selbst dann zur Mitteilung dieser Änderung an den Sozialleistungsträger verpflichtet, wenn dieser auch auf anderem Wege Kenntnis von den geänderten Verhältnissen erlangen kann.
2. Es gibt kein schutzwürdiges Vertrauen auf Beitragszuschüsse, wenn faktisch überhaupt keine privaten Krankenversicherungsbeiträge mehr gezahlt wurden.
3. Der Einwand der Unerfahrenheit in geschäftlichen Dingen beseitigt in einem solchen Einzelfall dann auch nicht die Bejahung einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung.
Normenkette: ,
SGB VI § 106a
,
SGB X § 48
, ,
SGB I § 60 Abs. 1 Nr. 2
Vorinstanzen: SG Fulda 28.02.2012 S 1 R 130/09
I. Auf die Berufung der Beklagten werden der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Fulda vom 28. Februar 2012 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
II. Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Entscheidungstext anzeigen: