Gericht
Sozialgerichtsbarkeit (38838)
Verfassungsgerichtsbarkeit (83)
Verwaltungsgerichtsbarkeit (1210)
Gerichte der EU (6)
Ordentliche Gerichtsbarkeit (1013)
Arbeitsgerichtsbarkeit (137)
Finanzgerichtsbarkeit (87)

Datum
2022 (1459)
2021 (2495)
2020 (2120)
2019 (2531)
2018 (2333)
2017 (2639)
2016 (2936)
2015 (4224)
2014 (2921)
2013 (1392)
mehr...
LSG Hessen, Urteil vom 02.11.2007 - 5 R 175/05
Einstellung einer Regelaltersrente nach Vermisstmeldung Voraussetzungen einer Analogie Feststellung eines Todestages durch den Rentenversicherungsträger
1.Eine analoge Anwendung des § 49 SGB VI scheidet aus.
2. Erst wenn sich trotz Ausschöpfung aller Auslegungsmethoden ein sachgerechtes, dem mutmaßlichen Willen des Gesetzgebers entsprechendes Ergebnis nicht erlangen lässt, ist zu prüfen, ob eventuell eine analoge Anwendung anderweitiger gesetzlicher Regelungen in Betracht kommt.
3. Eine Analogie setzt ein besonderes Regelungsbedürfnis, eine Regelungslücke und eine dem Gesetzesplan und dem Gesetzeswillen entsprechende inhaltliche Vergleichbarkeit der maßgeblichen gesetzlichen Regelungen voraus.
4. Der Rentenversicherungsträger ist auch bei der Zahlung der Versichertenrente nicht berechtigt, den Todestag des Versicherten eigenständig festzustellen.
5. Hierzu bedarf es einer eigenen gesetzlichen Grundlage, die im Hinblick auf die Regelungen des VerschG bislang nicht existiert.
Normenkette: ,
SGB VI § 102 Abs. 5
Vorinstanzen: SG Darmstadt 03.05.2005 S 6/11 RA 132/04
Tenor
I.
Auf die Berufung des Klägers werden das Urteil des Sozialgerichts Darmstadt vom 3. Mai 2005 sowie der Bescheid der Beklagten vom 30. Oktober 2003 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 24. März 2004 aufgehoben.
II.
Die Beklagte hat die außergerichtlichen Kosten beider Instanzen des Klägers zu erstatten.
III.
Die Revision wird nicht zugelassen.

Entscheidungstext anzeigen: