LSG Hessen, Beschluss vom 24.09.2010 - 5 R 184/10
Vorinstanzen: SG Kassel 04.03.2010 S 8 R 615/07
I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Kassel vom 4. März 2010 wird zurückgewiesen.
II. Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.

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