LSG Hessen, Urteil vom 15.04.2011 - 5 R 2/09
Vorinstanzen: SG Marburg 28.11.2008 S 4 R 333/07
I. Auf die Berufung der Beklagten werden das Urteil des Sozialgerichts Marburg vom 28. November 2008 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
II. Die Beteiligten haben einander in beiden Rechtszügen keine Kosten zu erstatten.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.

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