LSG Hessen, Beschluss vom 05.12.2007 - 6 AS 234/07
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Leistungen für Unterkunft und Heizung, Angemessenheit von Mietaufwendungen,
Zulässigkeit von Mietlisten zur Ermittlung der marktüblichen Miete
Mietlisten, die ausschließlich Mietverhältnisse von Beziehern von Sozialleistungen nach dem SGB II, SGB XII und dem BSHG beinhalten, repräsentieren die im unteren Bereich der für vergleichbare Wohnungen am Wohnort des Leistungsempfängers marktüblichen
angemessenen Wohnungsmieten gem. § 22 Abs. 1 S. 2 SGB II mit hinreichender statistischer Aussagekraft. [Amtlich veröffentlichte
Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Kassel 11.07.2007 S 5 AS 428/07 ER