LSG Hessen, Beschluss vom 26.04.2005 - 6 B 141/04
Rechtsschutzbedürfnis im sozialgerichtlichen Verfahren beim Wechsel von Arbeitslosenhilfe zum Arbeitslosengeld II
Es fehlt hinsichtlich der streitbefangenen finanziellen Leistungen am Vorliegen des Rechtsschutzbedürfnisses, wenn sich ein
bisheriger Bezieher von niedriger Arbeitslosenhilfe gegen die Beendigung dieser Leistung zum 31.12.2004 durch die Einführung
von für ihn höherem Arbeitslosengeld II wendet. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: SGB II § 19
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Vorinstanzen: SG Kassel 05.11.2004 S 11 AL 1390/04