LSG Hessen, Urteil vom 23.09.2016 - 7 AS 1035/15
Sozialverwaltungsverfahren; erfolgreicher Widerspruch; Änderung der Sachlage
Ein Widerspruch ist nicht erfolgreich i.S.d. § 63 Abs. 1 Satz 1 SGB X , wenn sich während des Widerspruchsverfahrens die Sachlage ändert und nur aufgrund der veränderten Sachlage eine für den Betroffenen günstige Entscheidung getroffen werden konnte.
Normenkette:
SGB X § 63 Abs. 1 S. 1
Vorinstanzen: SG Frankfurt am Main 27.03.2015 S 33 AS 953/14
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Frankfurt am Main vom 27. März 2015 aufgehoben. Die Klage wird abgewiesen.
Die Beteiligten haben einander in beiden Instanzen keine Kosten zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.

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