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LSG Hessen, Beschluss vom 15.12.2015 - 9 AS 424/15
SGB II - Leistungen Eilverfahren Kosten der Unterkunft und Heizung Bestimmung der Angemessenheit der Unterkunftskosten Mehrstufiges Verfahren Berücksichtigung der Referenzmiete
1. Der in § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II verwendete Begriff der Angemessenheit ist ein der Ausfüllung bedürfender unbestimmter Rechtsbegriff, dem der Gedanke der Begrenzung im Sinne einer Obergrenze innewohnt.
2. Die Angemessenheit der Unterkunftskosten ist in einem mehrstufigen Verfahren zu bestimmen: Zunächst sind die abstrakt angemessene Wohnungsgröße und der Wohnungsstandard festzulegen; in einem weiteren Schritt ist der räumliche Vergleichsmaßstab (Vergleichsraum) zu bestimmen und in einem dritten Schritt ist vom Grundsicherungsträger die Referenzmiete bzw. Mietobergrenze festzustellen, d. h. zu ermitteln, wie viel für eine nach Größe und Standard angemessene Wohnung auf dem zu berücksichtigenden örtlichen Wohnungsmarkt aufzuwenden ist.
3. Dabei ist es grundsätzlich ausreichend, wenn das Produkt aus Wohnfläche und Wohnungsstandard, das sich in der Wohnungsmiete niederschlägt, angemessen ist, also die Mietobergrenze bzw. Referenzmiete in dem ermittelten Vergleichsraum nicht überschreitet.
4. Die Mietobergrenze ist unter Berücksichtigung der Bedingungen eines existenzsichernden Systems festzulegen.
5. Zu berücksichtigen sind daher nur Wohnungen, die nach Ausstattung, Lage und Bausubstanz grundlegenden Bedürfnissen entsprechen und keinen gehobenen Wohnungsstandard aufweisen.
Normenkette:
SGB II § 22 Abs. 1 S. 1
Vorinstanzen: SG Darmstadt 22.06.2015 S 16 AS 405/15 ER
Tenor
Die Beschwerden der Antragsteller gegen den die Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes und die Gewährung von Prozesskostenhilfe für das Verfahren erster Instanz ablehnenden Beschluss des Sozialgerichts Darmstadt vom 22. Juni 2015 werden zurückgewiesen.
Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren unter Beiordnung von Rechtsanwalt B. wird abgelehnt.

Entscheidungstext anzeigen: