Gericht
Sozialgerichtsbarkeit (38838)
Verfassungsgerichtsbarkeit (83)
Verwaltungsgerichtsbarkeit (1210)
Gerichte der EU (6)
Ordentliche Gerichtsbarkeit (1013)
Arbeitsgerichtsbarkeit (137)
Finanzgerichtsbarkeit (87)

Datum
2022 (1459)
2021 (2495)
2020 (2120)
2019 (2531)
2018 (2333)
2017 (2639)
2016 (2936)
2015 (4224)
2014 (2921)
2013 (1392)
mehr...
LSG Hessen, Urteil vom 19.08.2014 - 9 AS 853/13
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts für einen Studenten Voraussetzungen für einen Leistungsausschluss Nebeneinander von SGB-II- und BAföG-Ansprüchen
1. Nach § 7 Abs. 5 SGB II sind Auszubildende von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts ausgeschlossen, sofern sie dem Grunde nach leistungsberechtigt nach dem BAföG sind.
2. In § 2 Abs. 5 BAföG wird durch die Worte "im allgemeinen" klargestellt, dass beispielsweise Ferienzeiten die Förderfähigkeit der Ausbildung nicht ausschließen.
3. Im Gegensatz zu den Regelungen im Sozialgesetzbuch, 3. Buch - Arbeitsförderung (SGB III) zum Anspruch auf Arbeitslosengeld bzw. zum früheren Anspruch auf Arbeitslosenhilfe kommt es nach der ausdrücklichen Regelung des § 7 Abs. 5 SGB II für den Leistungsausschluss nicht darauf an, ob bzw. in welchem Umfang durch die Ausübung des Studiums die Verfügbarkeit auf dem Arbeitsmarkt eingeschränkt ist.
Normenkette:
SGB II § 7 Abs. 5
,
SGB II § 27
,
BAföG § 2 Abs. 5
Vorinstanzen: SG Darmstadt 16.12.2013 S 9 AS 746/13
I. Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Darmstadt vom 16. Dezember 2013 wird zurückgewiesen.
II. Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Entscheidungstext anzeigen: