LSG Hessen, Beschluss vom 27.02.2007 - 2 SF 112/05
Vergütung eines Sachverständigen im sozialgerichtlichen Verfahren für ein nichtmedizinisches Gutachten
1. Die Zuordnung einer Sachverständigenleistung als nichtmedizinisches Gutachten zur Honorargruppe 3 nach § 9 Abs. 1 S. 1
JVEG wie ein medizinisches Sachverständigengutachten nach M2 entspricht der schon nach dem ZSEG angewandten Praxis.
2. Zur Berechnung des für die Erstattung eines Gutachtens erforderlichen Zeitaufwandes wird die Gutachtenserstellung in Leistungsabschnitte
gegliedert. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: JVEG § 12 Abs. 1 Nr. 3 § 8 Abs. 1 § 8 Abs. 2 § 9 Abs. 1 S. 1