LSG Hessen, Urteil vom 23.10.2007 - 3 U 24/07
Benennung einer zumutbaren Verweisungstätigkeit bei der Beendigung der Verletztengeldzahlung in der gesetzlichen Unfallversicherung
Voraussetzung für die Beendigung der Verletztengeldzahlung nach §
46 Abs.
3 S. 2 Nr.
1 SGB VII ist die Benennung einer konkreten zumutbaren Verweisungstätigkeit. Dabei ist auch ein ungelernter Arbeiter nicht breit auf
den allgemeinen Arbeitsmarkt verweisbar. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Darmstadt 08.01.2007 S 3 U 41/05