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LSG Hessen, Urteil vom 30.11.2015 - 5 EG 3/15
Elterngeld Einkommensermittlung Mehrfacher Wechsel der Steuerklasse
1. Der Wortlaut von § 2c Abs. 3 Satz 2 BEEG ist eindeutig; danach setzt ein Abweichen von dem Grundsatz des § 2c Abs. 3 Satz 1 BEEG und der Berücksichtigung der für den letzten Monat im Bemessungszeitraum geltenden Abzugsmerkmale voraus, dass das abweichende Abzugsmerkmale zuvor und überwiegend bezogen auf den Bemessungszeitraum zur Anwendung gekommen ist.
2. Fehlt es aber an dem entscheidenden Tatbestandsmerkmal der Ausnahmeregelung des § 2c Abs. 3 Satz. 2 BEEG, verbleibt es bei der Grundregel in § 2c Abs. 3 Satz 1 BEEG mit der Folge, dass auf die Abzugsmerkmale abzustellen ist, die im letzten Monat des Bemessungszeitraums gegolten haben.
Normenkette:
BEEG § 1 Abs. 1
,
BEEG § 2 Abs. 1
,
BEEG § 2c Abs. 3 S. 1
,
BEEG § 2c Abs. 3 S. 2
Vorinstanzen: SG Darmstadt 25.11.2014 S 20 EG 11/14
Tenor
I.
Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Darmstadt vom 25. November 2014 wird zurückgewiesen.
II.
Der Beklagte hat dem Kläger dessen notwendige außergerichtliche Kosten auch für das Berufungsverfahren zu erstatten.
III.
Die Revision wird zugelassen.

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