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LSG Hessen, Urteil vom 05.12.2007 - 6 AL 104/05
Anspruch auf Arbeitslosengeld, Verfügbarkeit während eines Studiums an einer nichtstaatlichen Hochschule
1. Nach § 120 Abs. 2 S. 1 SGB III wird bei Schülern und Studenten einer Schule, Hochschule oder sonstigen Ausbildungsstätte vermutet, dass sie nur versicherungsfreie Beschäftigungen ausüben können. Das gilt im Falle des Besuchs einer nichtstaatlichen Hochschule nur dann, wenn von der zuständigen Landesbehörde die Gleichwertigkeit der nichtstaatlichen Hochschule mit einer öffentlichen Hochschule anerkannt worden ist.
2. Der Ausübung einer Vollzeittätigkeit steht der Besuch einer privaten Hochschule mit Unterrichtsverpflichtungen neben den Abendstunden auch ganztags an jedem Freitag der Woche unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes nicht entgegen. Dies gilt sowohl für Hilfstätigkeiten als auch für gehobene Tätigkeiten auf Führungsebene. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
BAföG § 2 Abs. 1 S. 1 § 2 Abs. 1 S. 3 § 2 Abs. 2 S. 1
,
SGB III § 118 Abs. 1 Nr. 2 § 119 Abs. 1 § 119 Abs. 2 § 119 Abs. 3 Nr. 1 § 119 Abs. 5 § 120 Abs. 2 S. 1 § 27 Abs. 4 S. 1
Vorinstanzen: SG Kassel 24.02.2005 S 11 AL 2223/02