LSG Hessen, Urteil vom 14.02.2007 - 6 EG 10/06
Anspruch auf nicht budgetiertes Erziehungsgeld
Nur in den Fällen der in der Härteregelung nach § 5 Abs. 1 BErzGG beschriebenen Veränderungen wird die Möglichkeit eines Wechsels zwischen dem budgetierten und dem nicht budgetierten Erziehungsgeld
in beide Richtungen eingeräumt. Ein freies Wahlrecht hinsichtlich eines möglichen Wechsels besteht dagegen nicht. [Amtlich
veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: BErzGG § 5 Abs. 1 S. 4 § 5 Abs. 1 S. 4 Halbs. 2
,
Vorinstanzen: SG Gießen 15.08.2006 S 8 EG 3/05