LSG Hessen, Urteil vom 26.10.2007 - 7 AL 185/05
Anspruch auf Insolvenzgeld bei Versäumung der Antragsfrist
Ein Arbeitnehmer, der unverschuldet keine Kenntnis von der Insolvenz seines Arbeitgebers hat, ist grundsätzlich nicht gehalten,
vorsorglich einen Antrag auf Insolvenzgeld zu stellen, solange er darauf vertrauen darf, der Arbeitgeber werde die rückständigen
Ansprüche noch befriedigen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: EWGRL 987/80
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Vorinstanzen: SG Frankfurt 28.04.2005 S 13 AL 2155/04