LSG Hessen, Urteil vom 09.06.2005 - 8/14
Zahlungen des Arbeitgebers bei witterungsbedingtem Arbeitsausfall als beitragspflichtiges Arbeitsentgelt
Es handelt sich um beitragspflichtiges Arbeitsentgelt, wenn ein Unternehmen an Arbeitnehmer für den witterungsbedingten Verlust
des Arbeitsplatzes unter der Voraussetzung Zahlungen leistet, dass die Arbeitnehmer nach dem Ende der ungünstigen Witterung
ihre Arbeit bei diesem Unternehmen wiederaufnehmen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Frankfurt 15.01.2004 S 9 KR 1302/98