LSG Hessen, Beschluss vom 22.08.2005 - 8 KR 113/05
Wirksamkeit der Ausübung des Kassenwahlrechts eines Leistungsberechtigten nach dem SGB II in der gesetzlichen Krankenversicherung
Die Krankenkassenwahl kann ein ab 1.1.2005 der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegender
Leistungsberechtigter nach dem SGB II wirksam auch gegenüber dem Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Rahmen des
Antrags auf Leistungen nach dem SGB II vornehmen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Darmstadt 04.07.2005 S 13 KR 127/05 ER