LSG Hessen, Beschluss vom 12.12.2005 - 9 SF 106/05
Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit
Ein Richter kann wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen
gegen die Unparteilichkeit eines Richters zu rechtfertigen. Dazu reicht das Vorliegen von Freundschaft zwischen einem Richter
und einem Verfahrensbeteiligten oder dessen Prozessbevollmächtigten allein noch nicht aus. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Kassel 13.09.2005 S 17 AL 2474/04